Diese Prämien werden anlässlich bestimmter Ereignisse des Familien- oder Berufslebens gewährt und werden nach einer kurzen administrativen Prüfung bewilligt.
Um sie zu erhalten, sind der Antragsvordruck auszufüllen und die im Vordruck angeforderten Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Die Anträge sind innerhalb einer maximalen Frist von 18 Monaten ab dem Ereignis einzureichen.
Es handelt sich besonders um folgende Prämien und Beihilfen:
Hochzeitsprämie oder Prämie für gesetzliches Zusammenleben
Wenn Sie heiraten oder beschließen, gesetzlich zusammenzuleben, haben Sie Anspruch auf eine Prämie von 100 €. Wenn Ihr Ehegatte ebenfalls in einer dem KSD angeschlossenen Verwaltung arbeitet, kann jeder von Ihnen diese Prämie erhalten.
Voraussetzungen:
- Die Hochzeit oder das gesetzliche Zusammenleben müssen während des Beschäftigungsvertrags bei der dem KSB angeschlossenen Verwaltung stattfinden.
- Die Prämie wird nur einmal gewährt, Hochzeit oder gesetzliches Zusammenleben, sofern es sich nicht um einen anderen Partner handelt.
- Sie wird dem direkten Anspruchsberechtigten gewährt; sie wird nicht den Kindern (indirekten Anspruchsberechtigten) gewährt.
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Geburts- oder Adoptionsprämie
Bei jeder Geburt oder Adoption eines Kindes kann eine Pauschalprämie von 100 Euro pro direkten Anspruchsberechtigten gezahlt werden.
Voraussetzungen:
- Das Kind muss beim direkten Anspruchsberechtigten wohnen.
- Das Ereignis muss während des Beschäftigungsvertrags bei der dem KSB angeschlossenen Verwaltung stattfinden.
- Bei geteiltem Sorgerecht kann die Prämie auf Vorlage einer Kopie des Urteils oder der adäquaten Vereinbarung gewährt werden.
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Beihilfe für ein behindertes Kind
Anspruchsberechtigte, die im Juni Anspruch auf erhöhtes Kindergeld für ein als behindert anerkanntes Kind haben, wird im Juli jedes Jahres eine Beihilfe von 100 € gezahlt.
Ab 2020: Wenn Ihr Ehegatte ebenfalls in einer dem KSD angeschlossenen Verwaltung arbeitet, kann jeder von Ihnen diese Prämie erhalten.
Voraussetzungen:
- Man muss im Juni des betreffenden Jahres direkter Anspruchsberechtigter des KSB sein.
- Bezug des erhöhten Kindergeldes.
- Gewährung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes.
- Das Kind muss beim direkten Anspruchsberechtigten wohnen.
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Prämie für Studien, die zu einem Mangelberuf führen
Dem Anspruchsberechtigten wird eine jährliche Prämie von 150 € gewährt, der ein Studium zur Ergreifung eines Mangelberufs macht.
Liste der Mangelberufen 2023-2024
Liste der Mangelberufen 2024-2025
Voraussetzungen:
- Begünstigte des KSD im Oktober des beteiligten Schuljahres;
- Eingeschrieben sein und tatsächlich eine Ausbildung oder Studien absolvieren, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind und zu einem Mangelberuf führen;
- Der Student muss seinen Wohnsitz beim direkten Begünstigten haben;
- Familienbeihilfen erhalten.
- Bei geteiltem Sorgerecht kann die Prämie auf Vorlage einer Kopie des Urteils oder der adäquaten Vereinbarung gewährt werden.
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Ruhestandsprämie
Eine Prämie in Höhe von 200 Euro* wird dem Begünstigten des KSD im Augenblick der Pensionierung gewährt.
*Für eine Pensionierung ab 01.01.2024.
Vor diesem Datum beträgt die Prämie 125 Euro.
Voraussetzungen:
- Anspruchsberechtigter des KSB zum Zeitpunkt des Beginns der gesetzlichen Pension.
- In den letzten 5 Jahren muss effektiv bei einer dem KSB angeschlossenen Verwaltung gearbeitet worden sein.
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