Diese Prämien werden anlässlich bestimmter Ereignisse des Familien- oder Berufslebens gewährt und werden nach einer kurzen administrativen Prüfung bewilligt.
Um sie zu erhalten, sind der Antragsvordruck auszufüllen und die im Vordruck angeforderten Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Die Anträge sind innerhalb einer maximalen Frist von 18 Monaten ab dem Ereignis einzureichen.
Es handelt sich besonders um folgende Prämien und Beihilfen:
Wenn Sie heiraten oder beschließen, gesetzlich zusammenzuleben, haben Sie Anspruch auf eine Prämie von 100 €. Wenn Ihr Ehegatte ebenfalls in einer dem KSD angeschlossenen Verwaltung arbeitet, kann jeder von Ihnen diese Prämie erhalten.
Voraussetzungen:
Bei jeder Geburt oder Adoption eines Kindes kann eine Pauschalprämie von 100 Euro pro direkten Anspruchsberechtigten gezahlt werden.
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigte, die im Juni Anspruch auf erhöhtes Kindergeld für ein als behindert anerkanntes Kind haben, wird im Juli jedes Jahres eine Beihilfe von 100 € gezahlt.
Ab 2020: Wenn Ihr Ehegatte ebenfalls in einer dem KSD angeschlossenen Verwaltung arbeitet, kann jeder von Ihnen diese Prämie erhalten.
Voraussetzungen:
Dem Anspruchsberechtigten wird eine jährliche Prämie von 150 € gewährt, der ein Studium zur Ergreifung eines Mangelberufs macht.
2024-2025
Liste der Mangelberufen 2024-2025
2025-2026
Liste der Mangelberufen 2025-2026
Voraussetzungen:
Wie wird ein Antrag eingereicht?
Sie können Ihre Unterlagen frühestens ab Oktober per E-Mail oder Post senden, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen:
• Schulbescheinigung, die die besuchten Studiengänge auflistet
• Bescheinigung über die Familienbeihilfen, die den Namen des betreffenden Studenten und den Monat Oktober abdeckt.
Eine Prämie in Höhe von 200 Euro* wird dem Begünstigten des KSD im Augenblick der Pensionierung gewährt.
*Für eine Pensionierung ab 01.01.2024.
Vor diesem Datum beträgt die Prämie 125 Euro.
Voraussetzungen: