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Die aufgrund von Gesundheitskosten berechneten Beihilfen

Der Sozialdienst kann sich im weitesten Sinne ohne Unterschied zwischen geistiger oder körperlicher Gesundheit an Ihren Gesundheitskosten beteiligen. Im Folgenden werden wir verschiedene Arten von Kosten nennen, doch nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Liste nicht erschöpfend ist. Es ist jedoch wichtig daran zu erinnern, dass unsere eventuellen Beihilfen immer verbleibende Kosten betreffen, also nach den Beihilfen Ihrer Krankenversicherung und eventueller Versicherungen. 

Die medizinischen, pharmazeutischen, paramedizinischen Kosten, die Kosten für Labor und ambulante Untersuchungen.

  • Die medizinischen Kosten: was zu Ihren Lasten verbleibt nach Beihilfe der Krankenkasse (Selbstbeteiligung)
  • Die pharmazeutischen: alles, was in Apotheken verkauft und von Ihrem Arzt oder Ihrem Zahnarzt verschrieben wird.
  • Die Kosten für paramedizinische Leistungen: die Selbstbeteiligungen für medizinische Fachkräfte wie Zahnärzte, Krankengymnasten, Logopäden, Psychologen, Ergotherapeuten usw.
  • Die Laborkosten: Blutentnahme, Rachenabstrich usw.
  • Die Kosten für ambulante Untersuchungen: die Rechnungen der Krankenhäuser für Konsultationen, Untersuchungen und Behandlungen außer Krankenhausaufenthalt.

Es gibt keine medizinische Fachkraft in unserem Team; wir erlauben uns selbstverständlich kein Urteil über die Wahl der einen oder anderen Behandlung. Dennoch berücksichtigen wir nur die Selbstbeteiligungen bei Fachpersonal des Gesundheitswesens und bei den von diesen verschriebenen pharmazeutischen Produkten.

Zum Nachweis der Kosten und damit wir Ihren Antrag prüfen können, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Liste der Selbstbeteiligungen und bei Ihrem (oder Ihren) Apotheker(n) die Liste der verordneten Medikamente anfordern, und zwar für die Mitglieder Ihres Haushalts, die Anspruchsberechtigte unseres Sozialdienstes sind. Bezüglich der anderen Kosten fordern wir die vollständigen Rechnungen an.

Diese Kosten werden für einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten geprüft. Sie haben uns daher Ihre Nachweise für mindestens 3 Monate und maximal 18 Monate, unsere Verjährungsfrist, zuzusenden.

Die Kosten für Material

  • Brille: nur mit Korrekturgläsern. Denken Sie auch daran, vorrangig bei Ihrem Versicherungsträger einen Antrag zu stellen, manche Krankenkassen gewähren pauschale Beihilfen. Es ist erforderlich, uns eine namentliche und datierte Rechnung zu übersenden, auf der der Preis des Gestells und der Preis für die Gläser getrennt angeben werden, sowie das Dokument Ihrer Krankenkasse, welches den Betrag der Beihilfe oder deren Fehlen angibt. 
  • Die Kosten für Zahnprothesen: immer nach der Beihilfe der Krankenkasse und eventueller Zahnversicherungen und auf der Basis einer detaillierten Rechnung des Zahnarztes und einer Bescheinigung der Krankenkasse.
  • Die kieferorthopädischen Behandlungen: auf der Basis einer detaillierten Rechnung des Kieferorthopäden, aller Erstattungen der Krankenkasse und der Zahnversicherungen.
  • Die Hörprothesen: auf der Basis des Rezepts und der Rechnung, welche die Höhe der Erstattung durch LIKIV angibt.
  • Alle ärztlich verschriebenen Einkäufe infolge einer Krankheit oder einer Behinderung. Selbstverständlich immer auf der Basis des Rezepts, der Rechnung und der Belege anderer eventueller Erstattungen.

Die Kosten für Krankenhausaufenthalt

  • Wenn Sie eine Krankenhauszusatzversicherung haben:
    • Kopieren Sie Ihre Rechnung, wenn Sie sie haben und übersenden Sie das Original an Ihre Versicherung.
    • Wenn die Versicherung nicht die gesamten Kosten gedeckt hat, wenden Sie sich nochmals an uns, indem Sie uns die Kopie der Rechnung und die Abrechnung der Beihilfe der Versicherung zusenden.
  • Wenn Sie keine Krankenhauszusatzversicherung haben:
    • Übersenden Sie uns die vollständige Rechnung im Original.

Der Kollektive Sozialdienst berücksichtigt keine Zusatzkosten in Verbindung mit der Wahl eines Einzelzimmers.

Bei schweren Krankenhausaufenthalten (lange, entfernt vom Wohnort, besonders hohe Rechnungen ...) setzen Sie sich direkt mit unserem Team in Verbindung. Wir werden so Ihre Situation detailliert prüfen und die eventuellen peripheren Kosten in Betracht ziehen können (Budget für Benzin, Heim). 

Wir erinnern Sie auch an unsere Verjährungsfrist von 18 Monaten zum Zeitpunkt des Antrags. Sie müssen selbstverständlich zum Zeitpunkt der Kosten auch als Anspruchsberechtigter angesehen werden können.

Wie werden die Beihilfen berechnet?

Es gibt zwei Arten zur Berechnung einer eventuellen Beihilfe zu Ihren Gesundheitskosten:

  • Sie haben kein besonderes Problem: einfach durch die Zusammensetzung Ihres Haushalts, Ihre finanziellen Einkünfte und Ausgaben sind Sie in unserer Tabelle. Folglich wird die Sozialassistentin / der Sozialassistent direkt den Betrag unserer eventuellen Beihilfe berechnen und die Banküberweisung vornehmen.

 

  • Sie befinden sich in einer schwierigen Situation: Sie haben erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, und selbst mithilfe der Unterstützung gemäß Tabelle des KSD sind Sie nicht in der Lage, Ihren gesundheitlichen Bedürfnissen nachzukommen. Noch einmal, setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir werden uns treffen und mit Ihnen Ihre Situation prüfen. Die Sozialassistentin / Der Sozialassistent hat die Möglichkeit, von den grundlegenden Regeln abzuweichen und den Mitgliedern unseres geschäftsführenden Ausschusses einen Bericht vorzulegen, um eine Lösung zu finden, die Ihrer Situation angepasster ist.

 

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Wie ist ein Antrag auf Sozialbeihilfe zu stellen?

Für alle Anträge auf Sozialbeihilfen muss zunächst das "Informationsformular" oder Formular Z1 ausgefüllt werden. 

Einfache Akten können per Post oder per E-Mail bearbeitet werden. Sie füllen das Dokument aus, fügen die Nachweise über finanzielle Einnahmen und Ausgaben sowie die Nachweise bei, die Gegenstand Ihres Antrags sind.

Wenn Ihre Situation komplex ist, Ihre Schwierigkeiten groß sind oder Sie ganz einfach Hilfe beim Ausfüllen des Formulars wünschen, setzen Sie sich mit Ihrer Sozialassistentin/Ihrem Sozialassistenten in Verbindung, die/der einen Termin für Sie vereinbaren wird.