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Die Beihilfen in auSSergewöhnlichen Umständen

Diese Beihilfen werden immer durch die Mitglieder unseres geschäftsführenden Ausschusses geprüft und können verschiedene Probleme des Lebens betreffen :

  • Eine Lohnpfändung?
  • Eine unvorhergesehene Rechnung?
  • Eine Arbeitsunfähigkeit?
  • Eine Trennung?
  • Eine Minderung der Einkünfte in Ihrem Haushalt? 
  • Schulden?
  • Ein Todesfall?

 So viele Situationen können soziale und finanzielle Schwierigkeiten auslösen. Unser Team aus Sozialarbeiter ist da, um Ihnen Wege aufzuweisen, Sie zu beraten und Auswege mit Ihnen zu finden.

Diese Beihilfen können sich zum Beispiel auch auf besonders hohe Schulgebühren, Schwierigkeiten bei der Bezahlung wichtiger Rechnungen, unvorhergesehene Ausgaben usw. beziehen.

Diese Unterstützung sollte jedoch nicht wiederkehrend sein und Teil eines Prozesses sein, um die finanzielle Situation wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Die Anträge auf Intervention werden den Mitgliedern unseres Ausschusses auf der Grundlage eines detaillierten und anonymen Berichts vorgelegt.

Nehmen Sie auf alle Fälle Kontakt auf! 

Sozialarbeiterin

Die Bestattungskosten

Beim Tod eines Familienmitglieds (direkter oder indirekter Anspruchsberechtigter) setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir legen gemeinsam fest, wie Ihnen am besten in dieser schweren Zeit zu helfen ist.

Wie ist ein Antrag auf Sozialbeihilfe zu stellen?

Für alle Anträge auf Sozialbeihilfen muss zunächst das "Informationsformular“ oder Formular Z1 ausgefüllt werden. 

Einfache Akten können per Post oder per E-Mail bearbeitet werden. Sie füllen das Dokument aus, fügen die Nachweise über finanzielle Einnahmen und Ausgaben sowie die Nachweise bei, die Gegenstand Ihres Antrags sind.

Wenn Ihre Situation komplex ist, Ihre Schwierigkeiten groß sind oder Sie ganz einfach Hilfe beim Ausfüllen des Formulars wünschen, setzen Sie sich mit Ihrer Sozialassistentin/Ihrem Sozialassistenten in Verbindung, die/der einen Termin für Sie vereinbaren wird.

Das Informationsformular muss jedes Mal erneuert werden, wenn sich in Ihrer Situation eine Änderung ergibt und mindestens alle 6 Monate. Wenn Sie als Behinderter anerkannt wurden, fügen Sie bitte die Bescheinigung der Krankenkasse oder des FÖD Soziale Sicherheit Personen mit Behinderung bei.