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AG-INSURANCE verwaltet unseren kollektiven Versicherungsvertrag seit dem 01.01.2018 und bis zum 31.12.2021 einschließlich.

Im April 2021 wurde der Zeitraum von 2022-2025 neu ausgeschrieben.

Am Ende des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens teilen wir Ihnen mit, dass der Rahmenvertrag „kollektive Krankenhausversicherung“ für die Dauer von 4 Jahren an Ethias vergeben wurde.

Ethias übernimmt in Partnerschaft mit MedExel die kollektive Krankenhausversicherung vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2025.

Informationbroschüre Ethias 2022-2025

Was sind die Hauptänderungen im Vergleich zur derzeitigen Absicherung?

Hier ein Überblick über die Hauptänderungen im Vergleich zur derzeitigen Absicherung durch AG Insurance:

  • Die Alterskategorie „50 bis 64 Jahre“ wurde bis 66 Jahre ausgeweitet, um alle aktiven Bediensteten ab 2024 erfassen zu können. Die Kategorie „70 Jahre und älter“ wurde folglich durch „67 Jahre und älter“ ersetzt;
  • Die Selbstbeteiligung beim erweiterten Angebot wird erhöht und beträgt fortan 250 € anstatt der derzeitigen 130 €. Beim Basisangebot gibt es keine Selbstbeteiligung;
  • Die Erstattung der Kosten, für die keine gesetzliche Beihilfe gewährt wird, beläuft sich auf 3.000 € anstatt der derzeitigen 2.500 €;
  • Die Beteiligung an den Kosten des Aufenthalts eines Spenders beträgt höchstens 2.000 € anstatt der derzeitigen 1.500 €;
  • Bei einem Krankenhausaufenthalt infolge einer psychischen, psychiatrischen oder geistigen Erkrankung wird die Beihilfe pro Versicherten während eines unterbrochenen oder ununterbrochenen Zeitraums von 36 Monaten anstatt der derzeitigen 24 Monate erworben, der mit dem ersten Tag beginnt, der Anspruch auf eine gesetzliche Beihilfe eröffnet;
  • Die Beihilfe für Geburtshilfe wird für einen Zeitraum von höchstens zwölf Tagen und in Höhe von 620 € anstatt der derzeitigen 500 € gewährt;
  • Eine Beteiligung von 50 % an den Kosten bis zu 1.250 € pro Person und Kalenderjahr für homöopathische Behandlungen, Akupunktur, Osteopathie und Chiropraktik, die von einem in diesem Bereich zugelassenen Spezialisten durchgeführt werden, falls keine gesetzliche Beihilfe für diese Leistungen vorgesehen ist (ausschließlich bei schweren Krankheiten anwendbar).

WER KANN BETREITEN?

Der Föderale Pensionsdienst - Kollektiver Sozialdienst, bietet den provinzialen und lokalen Verwaltungen eine Rahmenvereinbarung für eine Krankenhauszusatzversicherung kraft Artikel 21, 5° des Gesetzes vom 18. März 2016 an.

Der Vertrag steht seit einigen Jahren allen Verwaltungen offen, die dem ehemaligen Amt für Sonderregelungen der sozialen Sicherheit angegliedert waren, also auch denjenigen, die nicht dem Kollektiven Sozialdienst angegliedert sind.

Dadurch bleiben die Versicherungsbeiträge natürlich auf einem akzeptablen Niveau. Auch hier gilt der Grundsatz, dass man gemeinsam stärker ist.

Die Verwaltungen, die dem Vertrag 2022-2025 beitreten wollten, mussten uns bis zum 31. März 2021, dem Beitrittsstichtag, darüber informieren. Diese Verwaltungen bieten den Belegschaftsmitgliedern (und deren Familien) die Möglichkeit, der kollektiven Krankenhausversicherung beizutreten.

Kollektive Krankenversicherung 2022-2025

Wer kann sich anschließen?

Als Hauptversicherter

Alle statutarischen oder vertraglichen Personalmitglieder der beigetretenen lokalen Direktionen können sich vor dem 66. Lebensjahr (bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres, in dem die Altersgrenze erreicht wird) anschließen. Dies gilt ebenfalls für die eventuellen Bevollmächtigten dieser Direktionen.

Als Mitversicherter

  • Die vorgenannten Personalmitglieder/Bevollmächtigten, die ab dem 01. Januar 2022 eine Ruhestandsoder
    Frühpension erhalten, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung oder Frühpensionierung der
    ununterbrochenen Fortsetzung ihrer Versicherung zustimmen.
  • Der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in mit derselben Wohnadresse wie der Hauptversicherte,
    sofern der Anschluss an diese Versicherung vor dem 66. Lebensjahr erfolgt.
  • Die Kinder der vorgenannten Personen, die das gesetzliche Kindergeld erhalten oder die, wenn sie
    kein Kindergeld mehr erhalten, steuerlich zulastendieser Personen gehen oder beim Hauptversicherten
    ihren Wohnsitz haben; die Enkel, die zulasten der vorgenannten Personen gehen oder die, wenn sie
    nicht mehr zu deren Lasten gehen, noch immer ihren Wohnsitz beim Anspruchsberechtigten (der Person,
    die zu ihrem Anschluss berechtigt) haben; die Kinder, die unter die gesetzliche Vormundschaft der vorgenannten Personen fallen.

WIE KÖNNEN SIE SICH AN DIESE VERSICHERUNG ANSCHLIESSEN?

Sie füllen das Anmeldeformular aus und geben es an Ihre Personamabeitelung weiter.

Formular Ethias 2022-2025

 

Im Falle einer Pensionierung

Wenn Sie als aktiver Arbeitnehmer in den Ruhestand treten, können Sie sich weiterhin auf die Versicherung verlassen, genau wie die bereits angeschlossenen Familienmitglieder, ohne Wartezeit, medizinischen Fragebogen oder ärztliche Untersuchung. Es darf keine Unterbrechung des Vertrages geben.

Im Falle eines Vertragsendes oder einer (freiwilligen) Entlassung

Im Falle eines Austritts (z.B. Vertragsende oder Entlassung/freiwilliger Austritt) werden die Garantien und die Höhe der von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Prämien zum 31. Dezember des laufenden Jahres beendet. 

Wenn Sie es wünschen, können Sie auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten Mitglied der Ethias-Versicherung bleiben, ohne medizinische Formalitäten oder Wartezeiten.

In diesem Fall können Sie spätestens drei Monate nach Ihrem Austritt bei der Ethias Versicherung ein Angebot einholen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Prämie für die individuelle Fortsetzung nicht die gleiche ist wie die in der Police der kollektiven Krankenhaustagegeldversicherung genannte (Grundprämie/Zusatzprämie).

DECKUNG

  • Während des Krankenhausaufenthaltes nach der gewählten Formel.
  • Ambulante Versorgung vor und nach dem Krankenhausaufenthalt:
    • 60 Tage vor dem Beginndatum
    • 180 Tage nach dem Enddatum für die mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Kosten.
    • Schwere Erkrankungen außerhalb des Krankenhausaufenthaltes: Im Vertrag finden Sie eine Liste von 34 schweren Erkrankungen, für die es keine Frist vor oder nach dem Krankenhausaufenthalt 

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre.

 

Broschüre Ethias 2022-2025