Diese Prämien werden anlässlich bestimmter Ereignisse des Familien- oder Berufslebens gewährt und werden nach einer kurzen administrativen Prüfung bewilligt.
Um sie zu erhalten, sind der Antragsvordruck auszufüllen und die im Vordruck angeforderten Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.
Die Anträge sind innerhalb einer maximalen Frist von 18 Monaten ab dem Ereignis einzureichen.
Es handelt sich besonders um folgende Prämien und Beihilfen:
Wenn Sie heiraten oder beschließen, gesetzlich zusammenzuleben, haben Sie Anspruch auf eine Prämie von 100 €. Wenn Ihr Ehegatte ebenfalls in einer dem KSD angeschlossenen Verwaltung arbeitet, kann jeder von Ihnen diese Prämie erhalten.
Voraussetzungen:
Bei jeder Geburt oder Adoption eines Kindes kann eine Pauschalprämie von 100 Euro pro direkten Anspruchsberechtigten gezahlt werden.
Voraussetzungen:
Anspruchsberechtigte, die im Juni Anspruch auf erhöhtes Kindergeld für ein als behindert anerkanntes Kind haben, wird im Juli jedes Jahres eine Beihilfe von 100 € gezahlt.
Ab 2020: Wenn Ihr Ehegatte ebenfalls in einer dem KSD angeschlossenen Verwaltung arbeitet, kann jeder von Ihnen diese Prämie erhalten.
Voraussetzungen:
Dem Anspruchsberechtigten wird eine jährliche Prämie von 150 € gewährt, der ein Studium zur Ergreifung eines Mangelberufs macht.
2025-2026
Liste der Mangelberufen 2025-2026
Voraussetzungen:
Wie wird ein Antrag eingereicht?
Sie können Ihre Unterlagen frühestens ab Oktober per E-Mail oder Post senden, zusammen mit den erforderlichen Nachweisen:
• Schulbescheinigung, die die besuchten Studiengänge auflistet
• Bescheinigung über die Familienbeihilfen, die den Namen des betreffenden Studenten und den Monat Oktober abdeckt.
Eine Prämie in Höhe von 200 Euro wird dem Begünstigten des KSD im Augenblick der Pensionierung gewährt.
Voraussetzungen: