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Ethias in Partnerschaft mit MedExel verwaltet unseren kollektiven Versicherungsvertrag seit dem 01.01.2022 und bis zum 31.12.2025 einschließlich.

Im April 2025 wurde der Zeitraum von 2026 bis 2031 neu ausgeschrieben.

Am Ende des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens teilen wir Ihnen mit, dass der Rahmenvertrag „kollektive Krankenhausversicherung“ für die Dauer von 6 Jahren an Ethias vergeben wurde.

Ethias übernimmt die kollektive Krankenhausversicherung vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2031.

Welche Folgen hat das für Sie?

 

Informationbroschüre Ethias/Medexel  2022-2025

Informationbroschüre Ethias 2026-2031

Was sind die wichtigsten änderungen im vergleich zum aktuellen versicherungsschutz?

Hier ein Überblick über die Hauptänderungen im Vergleich zur derzeitigen Absicherung durch Ethias/Medexel:

  •  Im Falle einer anerkannten schweren Krankheit wird der Höchstbetrag für die Erstattung von Fahrtkosten auf 300,00 Euro pro Person und Kalenderjahr (statt bisher 250 €) angehoben.
  • Die Kostenübernahme für Geburtshilfe wird für einen Zeitraum von maximal zwölf Tagen und bis zu einem Höchstbetrag von 820 € (statt bisher 620 €) gewährt;
  • Bei einer anerkannten schweren Krankheit werden die Kosten für eine Perücke oder eine externe Brustprothese bis zu 1000,00 Euro pro Rezept erstattet (statt bisher 500 €).
  • Ein Krankenhausaufenthalt zur Behandlung für assistierte Reproduktion, für die ein gesetzlicher Zuschuss gewährt wird, ist ebenfalls versichert.

!! Neu: Paket für ambulante Kosten und Paket für zahnärztliche Kosten

Wenn Sie die kollektive Krankenhausversicherung abgeschlossen haben, haben Sie die Möglichkeit, ein zusätzliches Pflegepaket abzuschließen: Paket für ambulante Kosten oder Paket für zahnärztliche Behandlung.

Diese Mitgliedschaft gilt nur für aktive Mitglieder des Personals und Personen, die als Zweitversicherte Mitglied werden können. Pensionierte Beamte und ihre Zweitversicherten fallen nicht unter diese ergänzenden Pflegeversicherungspakete. 

Informationbroschüre - Versicherung ambulante Pflege

Beitrittsformular- Betriebliche Gezundheitspflege-Versicherung

 

WER KANN BETREITEN?

Der Föderale Pensionsdienst - Kollektiver Sozialdienst, bietet den provinzialen und lokalen Verwaltungen eine Rahmenvereinbarung für eine Krankenhauszusatzversicherung kraft Artikel 21, 5° des Gesetzes vom 18. März 2016 an.

Die Verwaltungen, die dem Vertrag 2026-2031 beitreten wollten, mussten uns bis zum 15. November 2024, dem Beitrittsstichtag, darüber informieren. Diese Verwaltungen bieten den Belegschaftsmitgliedern (und deren Familien) die Möglichkeit, der kollektiven Krankenhausversicherung beizutreten.

Kollektive Krankenversicherung 2022-2025

Kollektive Krankenverscherung 2026-2031

Wer kann sich anschließen?

Als Hauptversicherter

Alle statutarischen oder vertraglichen Personalmitglieder der beigetretenen lokalen Direktionen können sich vor dem 67. Lebensjahr (bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres, in dem die Altersgrenze erreicht wird) anschließen. Dies gilt ebenfalls für die eventuellen Bevollmächtigten dieser Direktionen.

Als Mitversicherter

  • Die vorgenannten Personalmitglieder/Bevollmächtigten, die ab dem 01. Januar 2026 eine Ruhestandsoder
    Frühpension erhalten, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung oder Frühpensionierung der
    ununterbrochenen Fortsetzung ihrer Versicherung zustimmen.
  • Der/die Ehepartner/in oder Lebenspartner/in mit derselben Wohnadresse wie der Hauptversicherte,
    sofern der Anschluss an diese Versicherung vor dem 67. Lebensjahr erfolgt.
  • Die Kinder der vorgenannten Personen, die das gesetzliche Kindergeld erhalten oder die, wenn sie
    kein Kindergeld mehr erhalten, steuerlich zulastendieser Personen gehen oder beim Hauptversicherten
    ihren Wohnsitz haben; die Enkel, die zulasten der vorgenannten Personen gehen oder die, wenn sie
    nicht mehr zu deren Lasten gehen, noch immer ihren Wohnsitz beim Anspruchsberechtigten (der Person,
    die zu ihrem Anschluss berechtigt) haben; die Kinder, die unter die gesetzliche Vormundschaft der vorgenannten Personen fallen.

WIE KÖNNEN SIE SICH AN DIESE VERSICHERUNG ANSCHLIESSEN?

Sie füllen das Anmeldeformular aus und geben es an Ihre Personamabeitelung weiter.

Das Formular 2026-2031 wird bald verfügbar sein.

Beitrittsformular Ethias 2025

Beitrittsformular Ethias 2026

Im Falle einer Pensionierung

Wenn Sie als aktiver Arbeitnehmer in den Ruhestand treten, können Sie sich weiterhin auf die Versicherung verlassen, genau wie die bereits angeschlossenen Familienmitglieder, ohne Wartezeit, medizinischen Fragebogen oder ärztliche Untersuchung. Es darf keine Unterbrechung des Vertrages geben.

Im Falle eines Vertragsendes oder einer (freiwilligen) Entlassung

Im Falle eines Austritts (z.B. Vertragsende oder Entlassung/freiwilliger Austritt) werden die Garantien und die Höhe der von Ihrem Arbeitgeber gezahlten Prämien zum 31. Dezember des laufenden Jahres beendet. 

Wenn Sie es wünschen, können Sie auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten Mitglied der Ethias-Versicherung bleiben, ohne medizinische Formalitäten oder Wartezeiten.

In diesem Fall können Sie spätestens drei Monate nach Ihrem Austritt bei der Ethias Versicherung ein Angebot einholen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Prämie für die individuelle Fortsetzung nicht die gleiche ist wie die in der Police der kollektiven Krankenhaustagegeldversicherung genannte (Grundprämie/Zusatzprämie).

DECKUNG

  • Während des Krankenhausaufenthaltes nach der gewählten Formel.
  • Ambulante Versorgung vor und nach dem Krankenhausaufenthalt:
    • 60 Tage vor dem Beginndatum
    • 180 Tage nach dem Enddatum für die mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Kosten.
    • Schwere Erkrankungen außerhalb des Krankenhausaufenthaltes: Im Vertrag finden Sie eine Liste von 34 schweren Erkrankungen, für die es keine Frist vor oder nach dem Krankenhausaufenthalt 

 

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre.

Broschüre Ethias 2022-2025

Die Broschüre 2026-2031 wird ab September verfügbar sein.

FAQ